Außergerichtliche Hilfe - Formular
- Die „außergerichtliche Hilfe“ zielt auf eine außergerichtliche Einigung mit einer Firma ab.
- Auf Grund der langjährigen praktischen Erfahrung der VKI-JuristInnen und des hohen Ansehens des VKI liegt die Erfolgsquote unserer vor- und außergerichtlichen Interventionen bei über 70 %.
- Die „außergerichtliche Hilfe“ kann und will die Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht ersetzen. Wenn Sie Ihre möglichen Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt bzw. kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung.
- Die „außergerichtliche Hilfe“ ist das Richtige für Sie, wenn Sie ein Gerichtsverfahren (vorerst) vermeiden wollen, z.B. auf Grund des Risikos hoher Prozesskosten und einer langen Verfahrensdauer.
- Der VKI wird Ihr Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen bearbeiten, kann Ihnen aber keine Garantie für eine positive Lösung Ihrer Beschwerde geben und auch keine Haftung für allfällige Nachteile übernehmen, die Sie aus dem Verzicht auf eine anwaltliche Vertretung bzw. eines Gerichtsverfahrens erleiden könnten.
- Achtung bei FRISTEN: Unser Tätigwerden hemmt keinen Fristenlauf, z.B. Verjährungs-fristen, gesetzliche, vertragliche und prozessuale Fristen. Bitte achten Sie deshalb selbst auf alle Fristen zur Geltendmachung Ihrer Forderung bzw. oder Abwehr eventueller Forderungen gegen Sie über den Rechtsweg!
Ergibt unsere juristische Prüfung, dass der VKI für Ihre Beschwerde nicht zuständig ist, dann werden wir Ihren Auftrag ablehnen und Ihnen das per E-Mail mitteilen. In diesem Fall fallen für Sie keine Kosten an.
Vollmacht und/oder Entbindung vom Bankgeheimnis
a.) Der VKI benötigt von Ihnen für die außergerichtliche Hilfe – aus Gründen des Datenschutzes - eine „Allgemeine Vollmacht“ (pdf), damit die Firma antworten kann/darf.
b.) Wenn eine Bank oder ein Kreditkartenunternehmen (in Ihrem Fall) beteiligt ist, benötigen wir zusätzlich eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene „Entbindung vom Bankgeheimnis“ (pdf).
c.) Wenn Sie für eine andere Person (zum Beispiel einen Angehörigen) tätig werden wollen, benötigen Sie von dieser zusätzlich eine „Vollmacht für Angehörige“ (pdf).
Bitte drucken Sie die für Ihren Fall benötigten Dokumente aus und laden Sie diese ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet mit den weiteren Unterlagen zur Beschwerde hoch.