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Außergerichtliche Hilfe - Onlineauftrag

Bitte verwenden Sie dieses Formular nur, wenn Sie uns mit einer schriftlichen Intervention beim Unternehmen beauftragen möchten, weil Sie selbst keine zufriedenstellende Lösung erzielen konnten. Wenn Sie uns eine konsumentenrechtliche Frage stellen bzw. einen Rat einholen wollen verwenden Sie bitte dieses Formular: https://vki.at/online-beratung

In diesen Fällen kann der VKI unterstützen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Österreich
  • das betroffene Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung/Zweigstelle in Österreich, der Schweiz oder Lichtenstein

Bei Fragen und Forderungen betreffend:

  • allgemeine Konsumentenrechte (Gewährleistung, Garantie, Vertragsrücktritt, Verzug, überhöhte Preise, Kündigung, Vertragsverlängerung, Telekommunikation, Reiseprobleme, usw.)
  • Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen, Kapitalanlage)

In diesen Fällen kann der VKI keine Hilfe anbieten

  • Bei Unternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen und Island. In diesen Fällen können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden
  • Bei Verträgen zwischen zwei Privaten oder zwei Unternehmen
  • Bei einem bereits anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren bei einer staatlich anerkannten Streitschlichtungsstelle
  • Bei Problemen mit Behörden. Sie können sich an die Volksanwaltschaft wenden
  • Bei bereits erfolgter anwaltlicher Vertretung oder einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren
  • Bei Fragen zu fehlerhaften medizinischen Behandlungen bzw. Beschwerden zu Ärzten, Patientenrechte. Sie können sich an die Patientenanwaltschaft wenden
  • Bei Streitigkeiten zu Honorarnoten von Rechtsanwälten oder Notaren
  • Bei Streitigkeiten mit Rauchfangkehrern. Bei Fragen steht Ihnen die fachlich zuständige Abteilung der jeweiligen Landesverwaltung oder die jeweilige Landesinnung zur Verfügung
  • Im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialversicherung. Sie können sich an die jeweilige Arbeiterkammer wenden
  • Im Erbrecht, Ehe- und Familienrecht
  • Im Strafrecht
  • Bei Fragen zur Produktsicherheit
  • Bei technischen Anfragen
  • Bei wohnrechtlichen Fragen. Hier finden Sie eine Liste mit Institutionen, die Hilfe bei wohnrechtlichen Problemen anbieten.

Einkommende Aufträge werden chronologisch abgearbeitet Bitte prüfen Sie unbedingt vorab, ob wir tatsächlich für Ihren Fall zuständig sind! Sollten in Ihrem Fall Fristen zu verstreichen drohen, dann vereinbaren Sie bitte einen zeitnahen persönlichen Beratungstermin oder rufen Sie unsere Juristen und Juristinnen für einen ersten kostenlosen Rat an. Siehe: https://vki.at/beratung

 

Sie haben als Konsument ein Problem mit einer Firma? Sie konnten selbst keine Lösung erzielen?

Der VKI hilft: Unabhängig, kompetent, schnell, außergerichtlich, günstig, kein Kostenrisiko; Erfolgsquote über 70%!

Hinweis: Die außergerichtliche Hilfe ersetzt keinen Anwalt! Wenn Sie Ihre Rechtsansicht gerichtlich per Klage durchsetzen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Anwalt bzw. an Ihre Rechtsschutzversicherung!

Achtung bei FRISTEN: Unser Tätigwerden hemmt keinen Fristenlauf, z.B. Verjährungsfristen, gesetzliche, vertragliche und prozessuale Fristen. Bitte achten Sie deshalb selbst auf alle Fristen zur Geltendmachung Ihrer Forderung oder der Abwehr eventueller Forderungen gegen Sie über den Rechtsweg!

Eckpunkte der „außergerichtlichen Hilfe“ durch den VKI:

ZIEL: Schnelle verbindliche Lösung mit der Firma ohne lange Gerichtsverfahren und ohne Risiko.

KOSTENBEITRAG: Einmalig € 30,00 zur teilweisen Deckung unseres Aufwands. Keine Erfolgsgarantie, aber hohe Erfolgsquote von über 70 %.

INKLUDIERTE LEISTUNGEN: Was machen die erfahrenen VKI-Juristen für Sie?

1. Prüfung des Sachverhaltes: Ein für Ihr Problem spezialisierter Jurist prüft Ihren Fall, ob Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Rechte als Konsument durch ein Unternehmen verletzt wurden.

2. Schreiben an die Firma mit Lösungsvorschlag und der Bitte um Stellungnahme binnen 14 Tagen:

Wenn Ihre Rechte (offensichtlich) verletzt wurden, versucht der VKI-Jurist, Ihre Ansprüche mit rechtlichen Argumenten unter Verweis auf Gesetze und Judikatur außergerichtlich durchzusetzen.
Darüber hinaus wird versucht, eine faire konsumentenfreundliche Lösung (KULANZ) zu erzielen.

3. Mit den folgenden möglichen Ergebnissen ist Ihr Fall abgeschlossen und der Kostenbeitrag ist fällig:

Positive Stellungnahme: Die Firma nimmt den Lösungsvorschlag verbindlich vollinhaltlich an.
Kulanzangebot der Firma: Sie können das Gegenangebot der Firma annehmen oder nicht.
Negative Stellungnahme: Ihr Fall ist abgeschlossen, leider diesmal ohne Erfolg für Sie.
Keine Stellungnahme der Firma: Der VKI-Jurist urgiert schriftlich und setzt eine Nachfrist von 14 Tagen mit dem Hinweis auf eine mögliche Berichterstattung im VKI-Testmagazin „KONSUMENT“. Reagiert die Firma trotz einmaliger Urgenz nicht, ist Ihr Fall abgeschlossen.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der außergerichtlichen Hilfe nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, Ihre möglichen Ansprüche gegen die Firma – auf eigenes Risiko bzw. über Ihre Rechtsschutzversicherung - gerichtlich geltend zu machen. Der VKI kann Sie in Einzelfällen (leider) nicht vor Gericht vertreten.

Ja, ich bin mit dem einmaligen Kostenbeitrag von €30,00 – auch bei negativem Ausgang - einverstanden und möchte den VKI mit einer Intervention beim Unternehmen im Namen des VKI beauftragen:

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Nein, ich möchte diese kostenpflichtige Leistung nicht in Anspruch nehmen: Zurück zur Übersicht Beratungsangebote.

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